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Türkischer Straafanwalt

Aktive Reue (Etkin Pişmanlık / Aktive Beichte)

 

 

Aktive Reue (Etkin Pişmanlık / Aktive Beichte)

Die aktive Reue (Etkin Pişmanlık) ist eine speziell geregelte Ausnahmebestimmung im türkischen Strafrecht, die bei bestimmten Straftaten Strafmilderung oder sogar die Einstellung des Ermittlungsverfahrens ermöglichen kann. Ob für die Ihnen zur Last gelegte Tat Regelungen zur aktiven Reue bestehen, sollten Sie mit Ihrem Anwalt klären.

Merkmale:

  • Die Straftat muss nicht vollendet sein oder der Täter muss von einer fortlaufenden Tat abgelassen haben. Bei einigen Delikten kann aktive Reue auch dann gelten, wenn die Tat bereits vollendet ist, insbesondere um die Mitbeteiligten oder andere Straftäter aufzudecken.
  • Der Antrag auf aktive Reue muss über Ihren Anwalt gestellt werden, und die erforderlichen Bedingungen müssen erfüllt sein.
  • Wird aktive Reue anerkannt, kann dies zu Strafminderung oder dazu führen, dass keine öffentliche Klage erhoben wird.
  • Aktive Reue gilt jedoch nicht für alle Straftaten, sondern hängt von der Art des Delikts und den gesetzlichen Bestimmungen ab.

Ihr Anwalt bewertet, ob die Voraussetzungen für aktive Reue in Ihrem Fall erfüllt sind, und Ihre Verteidigungsstrategie wird entsprechend darauf abgestimmt.