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Wie wird ein Testament erstellt? Formvorschriften und Gültigkeitskriterien

 

Wie wird ein Testament erstellt? Formvorschriften und Gültigkeitskriterien

 

Ein Testament ist eine einseitige Verfügung von Todes wegen, durch die eine Person festlegt, wie ihr Vermögen nach ihrem Tod aufgeteilt werden soll. Im Rahmen des Türkischen Zivilgesetzbuches (TMK) unterliegt ein Testament bestimmten Formvorschriften und muss bestimmte Kriterien erfüllen, um rechtlich wirksam zu sein. In diesem Artikel werden ausführlich behandelt, wie ein Testament erstellt wird, welche Formvorschriften gelten und welche Gültigkeitskriterien erfüllt sein müssen.

Rechtsnatur des Testaments

Ein Testament ist eine einseitige Rechtshandlung, die bei Eintritt des Todes Wirkung entfaltet. Im Gegensatz zu zweiseitigen Verträgen wie Erbverzicht, Erbvertrag oder Teilungsgesellschaft, wirkt das Testament ausschließlich durch den Willen des Erblassers. Damit ein Testament rechtsgültig ist, muss es jedoch den gesetzlich vorgeschriebenen Formvorschriften und Inhaltserfordernissen entsprechen.

Testamentarten und Formvorschriften

Nach dem TMK kann ein Testament auf drei Arten errichtet werden:

  1. Öffentliches Testament (Resmî Vasiyetname)
    Ein öffentliches Testament wird vor einem Notar, einem türkischen Friedensrichter oder einem zuständigen Beamten in Gegenwart von zwei Zeugen errichtet.
    Voraussetzungen:
    • Der Erblasser erklärt seinen letzten Willen dem zuständigen Beamten.
    • Der Beamte hält diesen Willen schriftlich fest.
    • Der Erblasser liest oder lässt sein Testament vorlesen und unterzeichnet es.
    • Die Zeugen bestätigen, dass der Erblasser im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte und frei in seiner Willensbildung war.
    • Sowohl der Notar/Beamte als auch die Zeugen unterschreiben das Dokument.
      Diese Form gilt formell als die sicherste und rechtskonformste Variante.
  2. Eigenhändiges Testament (El Yazılı Vasiyetname)
    Das eigenhändige Testament muss vollständig vom Erblasser eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein.
    Voraussetzungen:
    • Es muss vollständig eigenhändig geschrieben sein (Maschinenschrift oder von jemand anderem verfasst ist ungültig).
    • Das Datum mit Tag, Monat und Jahr muss angegeben sein.
    • Der Erblasser muss das Testament unterschreiben.
      Diese Form kann jedoch hinsichtlich Nachweis und Aufbewahrung schwieriger sein.
  3. Mündliches Testament (Sözlü Vasiyetname)
    Das mündliche Testament ist eine Ausnahmeform und nur in außergewöhnlichen Situationen möglich (z. B. Krieg, unmittelbare Todesgefahr, verlorene Kommunikationsmöglichkeiten).
    Voraussetzungen:
    • Der Erblasser erklärt seinen letzten Willen mündlich vor zwei Zeugen.
    • Die Zeugen fertigen unverzüglich eine schriftliche Niederschrift an, die sie unterschreiben, und übergeben diese einer zuständigen Behörde.
    • Das Testament verliert seine Wirksamkeit, wenn die außergewöhnliche Gefahr beseitigt wird und der Erblasser noch lebt.

Gültigkeitskriterien

Damit ein Testament rechtsgültig ist, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  1. Testierfähigkeit (Ehliyet)
    • Testierfähigkeit besteht bei Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und über vollständige Urteilsfähigkeit verfügen (TMK m. 502).
    • Testamente, die unter Einfluss von psychischen Störungen, Alkoholeinfluss oder Medikamenten erstellt wurden, sind unwirksam.
  2. Erfüllung der Formvorschriften
    • Die gewählte Form muss vollständig eingehalten werden.
    • Insbesondere beim eigenhändigen Testament kann das Fehlen von Datum oder Unterschrift zur Unwirksamkeit führen.
  3. Inhaltliche Rechtmäßigkeit
    • Ein Testament darf keine öffentlich‑rechtlichen Ordnungsvorschriften, die guten Sitten oder zwingende gesetzliche Vorschriften verletzen.
    • Wenn Pflichtteilsberechtigte vorhanden sind, darf deren Pflichtteil nicht durch das Testament beeinträchtigt werden; andernfalls kann eine sogenannte „Tenkis“‑Klage erhoben werden.

Aufhebung und Unwirksamkeit des Testaments

Ein Testament kann aufgehoben oder für nichtig erklärt werden, wenn:

  • Formvorschriften gravierend verletzt wurden (z. B. kein Datum oder keine Unterschrift).
  • Der Erblasser testierunfähig war.
  • das Testament unter Täuschung, Drohung oder Zwang errichtet wurde.
  • Das Testament Regelungen enthält, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen.
    Betroffene Personen können vor Gericht die Aufhebung oder Nichtigerklärung des Testaments beantragen.

Fazit: Wichtige Hinweise zur Testamentserstellung

Ein Testament ist ein zentrales Instrument zur Vermeidung von Streitigkeiten nach dem Tod. Wer ein rechtsgültiges und klar formuliertes Testament erstellen möchte, sollte professionelle rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Insbesondere bei größerem Vermögen gilt: ein öffentliches Testament bietet die höchste Rechtssicherheit.