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Ümit ÖZ Anwalt 

Türkischer Straafanwalt

 

HAGB — Aussetzung der Urteilsverkündung

 

 

HAGB — Aussetzung der Urteilsverkündung (Hükmün Açıklanmasının Geri Bırakılması)

Die HAGB (Aussetzung der Urteilsverkündung) ist ein Mechanismus im türkischen Strafrecht, der die Verkündung einer Strafe unter bestimmten Voraussetzungen aufschiebt.

Um eine HAGB-Entscheidung zu erhalten, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein – zum Beispiel: der Täter darf keine Vorstrafen haben, die Straftat muss innerhalb bestimmter Strafgrenzen liegen, und der Täter muss Reue zeigen.

Wenn eine HAGB-Entscheidung getroffen wird, wird das Urteil nicht verkündet. Stattdessen wird eine Bewährungszeit (z. B. 2 bis 5 Jahre) festgesetzt. Begeht der Täter während dieser Zeit keine neue Straftat, wird das Urteil aufgehoben.

Es besteht die Möglichkeit, gegen die HAGB-Entscheidung Rechtsmittel (Einspruch) einzulegen; für die Rechtskraft der Entscheidung müssen die Voraussetzungen sorgfältig geprüft werden.

Begeht der Täter während der Bewährungszeit jedoch eine neue Straftat, wird das zuvor ausgesetzte Urteil verkündet und das Strafvollzugsverfahren beginnt.