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Rechtsanwalt 

Ümit ÖZ Anwalt 

Türkischer Straafanwalt

 

 

Vergleich / Schlichtung (Uzlaştırma)

Das im türkischen Strafprozessgesetz (CMK) geregelte Vergleichs- bzw. Schlichtungsverfahren (Uzlaştırma / conciliation / mediation) ist ein Mechanismus, der insbesondere bei „einfachen Straftaten“ angewendet wird. Wenn zwischen dem Geschädigten (Müşteki) und dem Beschuldigten oder Angeklagten (Şüpheli / Sanık) eine Einigung erzielt wird, kann dies dazu führen, dass kein Strafverfahren eingeleitet oder die Strafe gemildert wird.

Die Straftaten, die unter das Vergleichsverfahren fallen, sind im Gesetz ausdrücklich aufgeführt (z. B. einfache Körperverletzung, Beleidigung usw.).

Ein Antrag auf Vergleich wird in der Regel im Ermittlungsverfahren gestellt.

Kommt eine Einigung zustande, kann von einer Anklage abgesehen werden.

Wird das Schlichtungsverfahren nicht ordnungsgemäß durchgeführt oder lehnt der Geschädigte die Einigung ab, wird das normale Strafverfahren fortgesetzt.