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Sind in Deutschland erstellte Testamente in der Türkei gültig?

 

Sind in Deutschland erstellte Testamente in der Türkei gültig?

Heute leben viele türkische Staatsbürger in Deutschland und erwerben Vermögenswerte. Die Frage, ob in Deutschland erstellte Testamente in der Türkei gültig sind, ist sowohl für unsere Staatsbürger als auch für ihre Erben von großer Bedeutung. In diesem Artikel wird die Gültigkeit von in Deutschland erstellten Testamenten in der Türkei sowohl im Rahmen des türkischen als auch des deutschen Rechtssystems behandelt.


1. Die rechtliche Natur eines Testaments und internationales Erbrecht

Ein Testament ist eine einseitige und auf den Tod bezogene rechtliche Handlung, in der eine Person festlegt, wie ihr Vermögen nach ihrem Tod verteilt werden soll. In der Türkei ist die Gültigkeit von Testamenten im türkischen Zivilgesetzbuch geregelt. Wenn die testierende Person in Deutschland lebt und ihr Testament dort verfasst hat, kommen das Gesetz über Internationales Privatrecht und Verfahrensrecht (MÖHUK) sowie die entsprechenden internationalen Rechtsvorschriften zur Anwendung.


2. Formvorschriften für die Gültigkeit eines Testaments in der Türkei

Nach türkischem Recht kann ein Testament auf drei Arten erstellt werden:

  • Handschriftliches Testament: Muss vollständig in der eigenen Handschrift der testierenden Person verfasst, datiert und unterschrieben sein.
  • Öffentliches Testament: Wird vor einem Notar, Friedensrichter oder zuständigen Beamten in Anwesenheit von zwei Zeugen erstellt.
  • Mündliches Testament: Ist nur in außergewöhnlichen Situationen (z. B. Krieg, Naturkatastrophen) gültig.

Diese Formvorschriften sind sehr streng, und wenn sie nicht eingehalten werden, ist das Testament ungültig. In internationalen Fällen können jedoch abweichende Regelungen bestehen.


3. Sind in Deutschland erstellte Testamente nach türkischem Recht gültig?

Ja, unter bestimmten Bedingungen können in Deutschland erstellte Testamente in der Türkei als gültig angesehen werden. Gemäß § 7 MÖHUK:

„Ein Testament (letzter Wille), das nach dem Recht des Ortes, an dem es verfasst wurde, dem Recht des Landes der testierenden Person, dem Recht des Landes, in dem die Person gewöhnlich wohnhaft ist, oder dem türkischen Recht erstellt wurde, ist hinsichtlich seiner Form gültig.“

Durch diese Bestimmung kann ein in Deutschland erstelltes Testament, das dem deutschen Recht entspricht, auch nach türkischem Recht in Bezug auf seine Form gültig sein.


4. Welches Erbrecht gilt? Welches Landes Recht ist maßgeblich?

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, nach welchem Recht das Erbe aufgeteilt wird. Grundsätzlich gilt für türkische Staatsbürger das türkische Erbrecht. Allerdings kann auch das deutsche Erbrecht zur Anwendung kommen, wenn:

  • Der Erblasser seit langer Zeit in Deutschland lebt,
  • Die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen hat,
  • Er im Testament ausdrücklich die Anwendung des deutschen Rechts wünscht.

Für EU-Länder gilt die EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO 650/2012), die besagt, dass das Recht des Landes, in dem der Erblasser seinen „gewöhnlichen Aufenthalt“ hat, angewendet wird. Auch wenn die Türkei nicht Vertragsstaat dieser Verordnung ist, hat sie in der Praxis Einfluss.


5. Sind in Deutschland ausgestellte Erbscheine in der Türkei gültig?

Ein in Deutschland ausgestellter Erbschein (Erbschein) oder Gerichtsurteile sind in der Türkei nicht direkt gültig. Damit diese Dokumente in der Türkei verwendet werden können, müssen sie:

  • Mit einer Apostille beglaubigt,
  • In die türkische Sprache von einem vereidigten Übersetzer übersetzt und
  • Gegebenenfalls vor einem türkischen Gericht anerkannt oder vollstreckt werden.

Dieser Prozess ist in der Regel erforderlich, wenn in der Türkei Vermögenswerte (insbesondere Immobilien) vorhanden sind.


6. Was ist bei Grundbuch- und anderen offiziellen Verfahren erforderlich?

Wenn auf der Grundlage eines in Deutschland erstellten Testaments Grundbuchverfahren in der Türkei durchgeführt werden sollen, müssen folgende Dokumente vorliegen:

  • Beglaubigte Kopien vom Notar,
  • Apostille,
  • Beglaubigte türkische Übersetzungen.

Zudem können türkische Grundbuchämter verlangen, dass in der Türkei ein Erbschein ausgestellt wird, wenn dies notwendig ist.


7. Fazit: Sind in Deutschland erstellte Testamente in der Türkei gültig?

Zusammengefasst kann ein in Deutschland erstelltes Testament, das ordnungsgemäß erstellt wurde und die Formvorschriften gemäß MÖHUK erfüllt, in der Türkei gültig sein. Um jedoch mögliche praktische Probleme zu vermeiden, ist es wichtig, den rechtlichen Prozess von einem spezialisierten Anwalt für Erbrecht durchführen zu lassen.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ist ein Testament, das vor einem Notar in Deutschland erstellt wurde, auch in der Türkei gültig?
Ja, ein vor einem Notar in Deutschland erstelltes Testament, das den deutschen rechtlichen Anforderungen entspricht, kann gemäß § 7 MÖHUK in der Türkei gültig sein.

Muss das Testament anerkannt werden?
Für das Testament selbst ist keine Anerkennung erforderlich. Für gerichtliche Entscheidungen oder Erbschaftsdokumente kann jedoch eine Anerkennung/Vollstreckung erforderlich sein.

Kann ein in Deutschland lebender türkischer Staatsbürger sein Erbe nur auf das Vermögen in der Türkei beschränken?
Ja, im Testament kann nur das Vermögen in der Türkei vererbt werden, dies muss jedoch ausdrücklich angegeben werden.


Hinweis und rechtliche Beratung

Da jeder Fall seine eigenen spezifischen Umstände hat, handelt es sich bei diesen Informationen nur um allgemeine Hinweise und nicht um rechtliche Beratung. Für genaue Informationen, ob ein in Deutschland erstelltes Testament in der Türkei gültig ist, sollten Sie einen Anwalt für internationales Erbrecht zu Rate ziehen.