Was ist der Pflichtteil im Erbrecht? Wer hat Anspruch darauf? - Türkisches Erbrecht
Das Erbrecht regelt, wem und in welcher Weise das Vermögen einer verstorbenen Person übergeht. Der Erblasser kann jedoch nicht völlig frei über sein gesamtes Vermögen verfügen. Nach dem Türkischen Zivilgesetzbuch haben bestimmte gesetzliche Erben Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil (saklı pay). Dieses Recht schränkt die Verfügungsfreiheit des Erblassers ein und garantiert, dass ein bestimmter Teil des Nachlasses den gesetzlich geschützten Erben zusteht.
Der Pflichtteil ist der gesetzlich geschützte Anteil am Erbe, auf den bestimmte Erben in jedem Fall Anspruch haben. Der Erblasser kann diesen Anteil weder durch Testament noch durch Schenkungen entziehen. Wird der Pflichtteil verletzt, kann der Erbe eine Pflichtteilsergänzungsklage (tenkis davası) erheben.
Nach dem Türkischen Zivilgesetzbuch sind folgende Personen pflichtteilsberechtigt:
Der Pflichtteil schützt Familienangehörige davor, vollständig enterbt zu werden. Der Erblasser kann nur über den frei verfügbaren Teil seines Nachlasses verfügen. Wird der Pflichtteil verletzt, können Erben rechtliche Schritte zur Reduzierung der Verfügung einleiten.
Der Pflichtteil ist ein zentrales Instrument des Erbrechts, das Gerechtigkeit und familiäre Ausgewogenheit sichert. Wer eine Nachlassplanung vornimmt, sollte diese gesetzlichen Quoten berücksichtigen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.