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Was ist die Wartezeit (Iddet-Müddeti)? Wie kann man die Aufhebung der Wartezeit beantragen?

 

 

Was ist die Wartezeit (Iddet-Müddeti)? Wie kann man die Aufhebung der Wartezeit beantragen?

Was bedeutet Wartezeit (Iddet-Müddeti)?

Nach dem türkischen Zivilgesetzbuch kann eine geschiedene Frau nicht sofort wieder heiraten.
Die sogenannte Wartezeit (Iddet-Müddeti) beträgt 300 Tage (etwa 10 Monate) ab dem Zeitpunkt, an dem das Scheidungsurteil rechtskräftig wird.
Ziel dieser Frist ist es, eine mögliche Verwechslung der Vaterschaft eines Kindes zu vermeiden, das nach der Scheidung geboren werden könnte.


Wann beginnt und wann endet die Wartezeit?

Die Wartezeit beginnt, sobald das Scheidungsurteil rechtskräftig wird.
Nach Ablauf von 300 Tagen darf die Frau automatisch wieder heiraten.
In bestimmten Fällen kann das Warten jedoch unnötig oder belastend sein.
Dann kann eine Klage auf Aufhebung der Wartezeit erhoben werden.


Was ist eine Klage auf Aufhebung der Wartezeit?

Bei dieser Klage beantragt die geschiedene Frau, dass das Gericht die 300-tägige Wartezeit aufhebt, damit sie sofort wieder heiraten kann.
Dies ist insbesondere möglich, wenn:

  • durch ein ärztliches Gutachten nachgewiesen wird, dass keine Schwangerschaft besteht, oder
  • die Frau ihren früheren Ehemann erneut heiraten möchte.

Bestätigt das Gericht mittels eines offiziellen ärztlichen Berichts, dass keine Schwangerschaft vorliegt, wird die Wartezeit aufgehoben und die Frau darf sofort heiraten.


Wie wird die Klage auf Aufhebung der Wartezeit eingereicht?

  1. Zuständiges Gericht:
    Zuständig ist das Familiengericht. Wo kein Familiengericht besteht, ist das Zivilgericht erster Instanz zuständig.
  2. Örtliche Zuständigkeit:
    Zuständig ist das Gericht am Wohnsitz der Frau.
    Türkische Staatsbürgerinnen, die in Berlin leben, können die Klage durch eine Anwältin oder einen Anwalt in der Türkei einreichen.
  3. Erforderliche Unterlagen:
    • Rechtskräftiges Scheidungsurteil
    • Ärztliches Attest über Nichtschwangerschaft (vom Gericht angeordnet)
    • Auszug aus dem Personenstandsregister
    • Klageschrift
  4. Inhalt der Klageschrift:
    Die Klageschrift sollte das Datum der rechtskräftigen Scheidung, die Erklärung der Nichtschwangerschaft, den Heiratswunsch und die rechtlichen Begründungen enthalten.

Wie lange dauert das Verfahren?

Diese Verfahren werden in der Regel innerhalb weniger Wochen abgeschlossen.
Sobald das ärztliche Attest vorliegt, hebt das Gericht die Wartezeit auf.


Für Türkische Staatsbürger in Berlin

Türkische Staatsbürgerinnen in Berlin können die Klage auf Aufhebung der Wartezeit in der Türkei über ihre Anwältin oder ihren Anwalt einreichen, ohne selbst reisen zu müssen.


Fazit: Das Recht auf Aufhebung der Wartezeit

Die Wartezeit (Iddet-Müddeti) schränkt das Recht der Frau auf Wiederverheiratung ein.
Wenn jedoch medizinisch bestätigt wird, dass keine Schwangerschaft besteht, kann das Gericht diese Frist aufheben.
So kann die Frau ihr Recht auf Wiederverheiratung sofort ausüben.
Für türkische Bürgerinnen in Berlin kann dieser Prozess unkompliziert durch eine türkische Familienrechtsanwältin durchgeführt werden.