Erbansprüche türkischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland in der Türkei
Heute haben Millionen türkischer Staatsbürger, die im Ausland leben, direkt oder indirekt Erbansprüche an beweglichem und unbeweglichem Vermögen in der Türkei. Besonders für türkische Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland sind ihre Erbrechte und Pflichten in der Türkei unter Berücksichtigung sowohl des türkischen als auch des deutschen Rechtssystems relevant. In diesem Artikel werden die Erbansprüche türkischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland in der Türkei erklärt: anwendbares Recht, Nachlassverfahren und wichtige rechtliche Aspekte.
1. Unter welchen Umständen gilt das türkische Erbrecht in der Türkei?
Nach dem Türkischen Bürgerlichen Gesetzbuch beginnt mit dem Tod einer Person das Erbenverhältnis. Welches nationale Recht zur Anwendung kommt, hängt jedoch von der Staatsangehörigkeit der verstorbenen Person und der Lage des Vermögens ab.
Grundregel nach türkischem Recht:
2. Welche Unterlagen sind erforderlich, um in der Türkei Erbe zu werden?
Türkische Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland müssen bestimmte Dokumente vorbereiten und sich bei den zuständigen türkischen Stellen bewerben, um Erbrecht in der Türkei zu erwerben:
Erforderliche Unterlagen:
3. Nachlass‑ und Übertragungsverfahren für in Deutschland lebende Erben in der Türkei
a) Ausstellung der Erbenbescheinigung (Veraset İlamı)
Erben, die in Deutschland leben, können sich an jede türkische Notariatsstelle oder an das zuständige Amtsgericht (Sulh Hukuk Mahkemesi) wenden, um eine Erbenbescheinigung zu beantragen. Dieses Dokument bestätigt, ob eine Person gesetzlicher Erbe ist und in welchem Anteil sie Erbrechte besitzt.
b) Steuerliche Verpflichtungen
4. Welches Recht gilt: Türkisches oder Deutsches?
Im internationalen Privatrecht hängt die anzuwendende Rechtsordnung von der Staatsangehörigkeit ab. Für türkische Staatsbürger gilt grundsätzlich türkisches Recht. Allerdings:
5. Pflichtteil („Saklı Pay“) und die Rechte der Erben
Das Türkische Bürgerliche Gesetzbuch sieht zum Schutz der gesetzlichen Erben das System des Pflichtteils vor. Demnach haben unter anderem Abkömmlinge (Kinder, Enkel), Eltern und der überlebende Ehegatte einen Pflichtteil. Werden diese Pflichtanteile durch ein Testament oder Schenkung verletzt, können Erben in türkischen Gerichten eine Pflichtteilsklage („Tenkis Davası“) erheben. Auch in Deutschland lebende Erben können diese Rechte in der Türkei geltend machen.
6. Eröffnung von Erbrechtsverfahren in der Türkei
Eine im Ausland lebende Person (z. B. in Deutschland) kann in der Türkei folgende Verfahren einleiten:
7. Fazit: Wissen Sie über Ihre Erbrechte in der Türkei Bescheid, wenn Sie in Deutschland leben?
Für türkische Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland kann der Erbprozess in der Türkei in steuerlicher, rechtlicher und grenzüberschreitender Hinsicht komplex sein. Daher ist es wichtig, rechtzeitig juristischen Rat einzuholen, damit Ihre Erbrechte gewahrt und die Verfahren ordnungsgemäß abgewickelt werden.