+49 152 02819858

+90 542 350 66 01

umt.oz @ hotmail. com

Rechtsanwalt 

Ümit ÖZ Anwalt 

 

Fachanwalt Rechtsanwalt Ümit ÖZ

für Türkisches Straafrecht

Straftat des Drogenhandels

 

Unterschied zwischen § TCK 191 und § TCK 188 bei am Flughafen sichergestellten Betäubungsmitteln: Eigenbedarf oder Handel?

Bei Ermittlungen im Zusammenhang mit am Flughafen sichergestellten Betäubungsmitteln ist die entscheidende Frage, ob die Handlung nach TCK 191 (Besitz zum Eigenverbrauch) oder nach TCK 188 (Handel/Einfuhr von Betäubungsmitteln) zu bewerten ist.
Diese Einordnung bestimmt die Höhe der Strafe maßgeblich und ist daher sowohl im Ermittlungs- als auch im Gerichtsverfahren von zentraler Bedeutung. Im Folgenden finden Sie die in der Flughafenpraxis relevanten Kriterien, Abgrenzungsmerkmale und wichtige Hinweise für die Verteidigung.


Was regelt TCK 191? (Besitz zum Eigenverbrauch)

TCK 191 stellt den Erwerb, die Annahme, den Besitz oder den Konsum von Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch unter Strafe.
Die Strafrahmen liegen in der Regel zwischen 2–5 Jahren Freiheitsstrafe, wobei Auflagen, Bewährung, Therapie oder Aufsicht als Alternativen in Betracht kommen können.
Damit ein Fall unter TCK 191 eingeordnet werden kann, müssen Anzeichen vorliegen, die den Eigenverbrauch glaubhaft machen.


Was regelt TCK 188? (Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr, Handel, Transport, Lagerung)

TCK 188 umfasst die Herstellung, den Verkauf, die Einfuhr, Ausfuhr, den Transport, die Lagerung und die Verteilung von Betäubungsmitteln im Rahmen einer organisatorischen oder gewinnorientierten Tätigkeit.
Die Strafen sind deutlich höher und beginnen meist bei 10 Jahren, bei qualifizierten Tatbeständen 20–30 Jahre und mehr.
Verpackungsart, Menge, Versteckmethode und weitere Beweise sprechen typischerweise für einen Handelsverdacht.


Abgrenzungskriterien zwischen TCK 191 und TCK 188

In Flughafensachverhalten werden insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt:

1. Menge

Eine den Eigenbedarf überschreitende Menge kann auf TCK 188 hindeuten.
Die Menge allein reicht jedoch nicht aus; es erfolgt stets eine Gesamtwürdigung aller Beweise.

2. Verpackung / Portionierung

Viele kleine, verkaufsfertige Einheiten deuten auf Handel hin.
Eine einzige Portion oder typische Konsumentenverpackung kann eher für TCK 191 sprechen.

3. Versteckmethode

Speziell präparierte Kofferfächer, Körperverstecke oder sonstige professionelle Methoden sprechen für Einfuhr/Handel.

4. Weitere Beweise

  • Telefon- oder Chatverläufe
  • Verdächtige Reiserouten
  • Hohe Bargeldbeträge
  • Utensilien wie Waagen, Verpackungsmaterial
  • Kontakte zu mutmaßlichen Dealern

Diese Elemente können den Verdacht einer organisierten Tätigkeit nach TCK 188 verstärken.

5. Angaben und Verhalten des Beschuldigten

Eine bloße Eigenbedarfsbehauptung reicht nicht aus;
die Erklärung muss mit den objektiven Beweisen übereinstimmen.

6. Standort innerhalb des Flughafens

Ob die Substanz gefunden wurde:

  • vor dem Sicherheitsbereich,
  • nach dem Sicherheitsbereich,
  • im Zollbereich,
  • im internationalen Terminal,
    ist für die rechtliche Bewertung wesentlich.
    Besonders der Übergang über die Zollgrenze ist entscheidend für den Tatbestand der Einfuhr (TCK 188).

Typische Szenarien in der Flughafenpraxis

Szenario A: Kleine Menge, eine Portion, Eigenverbrauchsbehauptung

Bei konsumtypischer Menge und Verpackung ist eine Einordnung nach TCK 191 möglich.

Szenario B: Viele Portionen, große Menge, professionelles Versteck

Mehrere kleine Einheiten, versteckte Kofferfächer oder belastende Reiserouten sprechen für TCK 188.

Szenario C: Sicherstellung an der X-Ray-Kontrolle vor dem Zoll

Hier stellt sich die Frage, ob bereits eine Einfuhr vorliegt oder lediglich ein Versuch bzw. Transport.
Die Phase des Vorgangs muss präzise analysiert werden.


Praktische Hinweise für die Verteidigung

  • Rechtmäßigkeit der Durchsuchung und Beschlagnahme prüfen
  • Laborberichte (Menge, Reinheit, Art des Stoffes) sorgfältig analysieren
  • Fundort und Verpackung detailliert bewerten
  • Reiserouten, Flugtickets und Kontakte untersuchen
  • Im Ermittlungsstadium frühzeitig auf die Beweisführung einwirken
  • Da TCK 191 milder sanktioniert ist, sind falsche oder voreilige Einordnungen unbedingt zu vermeiden

Fazit

In Fällen von am Flughafen sichergestellten Betäubungsmitteln hat die korrekte Einordnung des Tatbestands entscheidenden Einfluss auf das Strafmaß.
Menge, Verpackung, Versteckmethoden, Beweise, Angaben des Beschuldigten und der genaue Standort im Flughafengelände müssen gemeinsam gewürdigt werden, um zu bestimmen, ob TCK 191 oder TCK 188 einschlägig ist.
Jedes Detail im Ermittlungsprotokoll kann für die rechtliche Bewertung ausschlaggebend sein.


FAQ – Häufig gestellte Fragen

  1. Unter welchen Straftatbestand fällt am Flughafen gefundenes Rauschgift?
    Je nach Menge, Verpackung und Beweislage kann TCK 191 oder TCK 188 einschlägig sein.
  2. Gibt es eine feste Grenze für den Eigenbedarf (TCK 191)?
    Nein. Die Bewertung erfolgt anhand der Laborberichte, des täglichen Konsumbedarfs und der Verpackungsform.
  3. Gilt Rauschgift im Koffer automatisch als Handelsdelikt?
    Nein, aber mehrere Portionen, spezielle Verstecke oder hohe Mengen sprechen für TCK 188.
  4. Ist die Sicherstellung vor dem Passieren der Zollgrenze eine Einfuhr?
    Das hängt von der Phase der Reise und der Beweislage zum Vorsatz ab.
  5. Wie wird die Sicherstellung beim Aussteigen aus dem Flugzeug bewertet?
    Der Eintritt in den Zollbereich ist ein entscheidendes Kriterium für die Einfuhr.
  6. Kann eine geringe Menge beim Körperdurchsuchung als Handel gewertet werden?
    In der Regel nein – kleine Mengen deuten eher auf Eigenbedarf hin, abhängig von den übrigen Beweisen.
  7. Was bedeutet das Auffinden vieler kleiner Tütchen?
    Dies wird häufig als verkaufsfertige Portionierung interpretiert und stützt den Verdacht nach TCK 188.
  8. Beeinflussen Telefon- und Chatnachrichten die Bewertung?
    Ja, sie können auf eine Organisation oder Handelsabsicht hinweisen.
  9. Wird eine Person am Flughafen automatisch in Untersuchungshaft genommen?
    Nein. Die Entscheidung hängt von Beweislage, Fluchtgefahr und Verdachtsintensität ab.
  10. Welche alternativen Maßnahmen gibt es bei TCK 191?
    Therapie, Bewährung, Auflagen oder gerichtliche Aufsicht können möglich sein.