Die Anerkennung von Insolvenzentscheidungen aus Deutschland in der Türkei: Detaillierter Leitfaden für natürliche Personen, GmbHs und Aktiengesellschaften
Einleitung
Mit der Entwicklung des internationalen Handels und Geschäftslebens gewinnt die rechtliche Wirkung von Insolvenzentscheidungen eines Landes in einem anderen Land zunehmend an Bedeutung. Die Anwendung von Insolvenzentscheidungen, die in einem wirtschaftlich starken Land wie Deutschland getroffen wurden, in der Türkei ist ein komplexes Thema. In diesem Artikel werden die Rechtsgültigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Insolvenzentscheidungen deutscher natürlicher Personen, GmbHs und Aktiengesellschaften (AG) in der Türkei ausführlich untersucht.
Rechtliche Natur der Insolvenzentscheidung in Deutschland
- Das deutsche Insolvenzsystem
- Das Insolvenzsystem in Deutschland regelt sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen (GmbHs, Aktiengesellschaften, Personengesellschaften etc.).
- Auch natürliche Personen können in Deutschland Insolvenz anmelden. Das Verfahren für Privatpersonen ist darauf ausgelegt, zahlungsunfähige Schuldner zu schützen.
- Für GmbHs und AGs löst die Insolvenzentscheidung den Prozess der Verwertung des Vermögens der Gesellschaft zur Befriedigung der Gläubiger aus.
Vergleich des Insolvenzrechts in der Türkei und Deutschland
- Keine Insolvenzregelung für natürliche Personen in der Türkei
- Im türkischen Recht ist der Begriff der Insolvenz für natürliche Personen nicht definiert.
- Insolvenzentscheidungen für natürliche Personen, die in Deutschland getroffen werden, werden in der Türkei nicht anerkannt oder vollstreckt.
- Im Falle von Zahlungsunfähigkeit natürlicher Personen werden in der Türkei andere rechtliche Wege angewandt (z.B. Zwangsvollstreckung, Vergleichsverfahren).
- Insolvenz von GmbHs und Aktiengesellschaften in der Türkei
- Für GmbHs und Aktiengesellschaften gibt es in der Türkei ein Insolvenzrecht.
- Wenn das Vermögen einer Gesellschaft die Schulden nicht deckt, kann das Gericht einen Insolvenzeröffnungsbeschluss erlassen und das Insolvenzverfahren einleiten.
- Insolvenzentscheidungen für GmbHs oder AGs aus Deutschland können in der Türkei anerkannt werden.
Anerkennung und Vollstreckung von Insolvenzentscheidungen aus Deutschland in der Türkei
- Was sind Anerkennung und Vollstreckung?
- Damit Gerichtsentscheidungen aus einem anderen Land in der Türkei wirksam werden, sind Anerkennung und Vollstreckung erforderlich.
- Anerkennung bedeutet die rechtliche Gültigkeit der Entscheidung in der Türkei.
- Vollstreckung ist die offizielle Genehmigung zur Durchsetzung der Entscheidung.
- Anerkennung von Insolvenzentscheidungen aus Deutschland
- Zwischen Deutschland und der Türkei besteht kein spezielles internationales Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Insolvenzentscheidungen.
- Die Anerkennung der deutschen Insolvenzentscheidung in der Türkei erfordert die Einreichung einer Anerkennungs- und Vollstreckungsklage bei türkischen Gerichten.
- Das Gericht prüft, ob die Entscheidung ordnungsgemäß ergangen ist und nicht gegen die türkische öffentliche Ordnung verstößt.
Detaillierte Betrachtung: Natürliche Personen, GmbHs und Aktiengesellschaften
- Insolvenzentscheidung für natürliche Personen aus Deutschland und die Situation in der Türkei
- Für natürliche Personen kann in Deutschland eine Insolvenzentscheidung getroffen werden, die eine Entschuldung und wirtschaftliche Rehabilitation ermöglicht.
- Da Insolvenz für natürliche Personen im türkischen Recht nicht definiert ist, werden deutsche Insolvenzentscheidungen für natürliche Personen in der Türkei nicht anerkannt oder vollstreckt.
- Infolgedessen unterliegen natürliche Personen, die in Deutschland Insolvenz angemeldet haben, in der Türkei anderen rechtlichen Verfahren bezüglich der Eintreibung ihrer Schulden.
- GmbHs
- Eine GmbH kann in Deutschland insolvent werden und es kann ein Insolvenzbeschluss ergehen.
- Diese Entscheidung ist bezüglich Vermögenswerten oder Tätigkeiten in der Türkei erst nach Anerkennung und Vollstreckung vor türkischen Gerichten gültig.
- Insolvenzentscheidungen für GmbHs, die mit türkischen Limited-Gesellschaften vergleichbar sind, können ebenfalls anerkannt werden.
- Aktiengesellschaften (AG)
- Insolvenzentscheidungen für deutsche AGs können in der Türkei anerkannt und vollstreckt werden.
- Das Insolvenzverfahren kann für in der Türkei befindliche Vermögenswerte durchgeführt werden.
- Nach Anerkennung und Vollstreckung können Gläubiger ihre Rechte an den türkischen Vermögenswerten des insolventen Unternehmens geltend machen.
HÖMK und die Anerkennung internationaler Insolvenzentscheidungen
- HÖMK (Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen)
- Da sowohl Deutschland als auch die Türkei Vertragsparteien sind, können die allgemeinen Regeln der HÖMK für die gegenseitige Anerkennung von Gerichtsurteilen angewandt werden.
- Für Insolvenzentscheidungen existiert jedoch keine spezielle Regelung, daher muss für jede Insolvenzentscheidung ein eigener Anerkennungs- und Vollstreckungsprozess durchgeführt werden.
Beispiele und Praxis
Beispiel 1: Insolvenz einer natürlichen Person in Deutschland und die Situation in der Türkei
- Herr Ahmet hat in Deutschland Insolvenz angemeldet. Da es in der Türkei keine Regelungen zur Insolvenz natürlicher Personen gibt, können die Gläubiger dort Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten.
- Die deutsche Insolvenzentscheidung wird in der Türkei nicht anerkannt, sodass Gläubiger andere Rechtswege beschreiten müssen.
Beispiel 2: Insolvenz einer deutschen GmbH
- Eine GmbH ist insolvent und es wurde ein Insolvenzbeschluss in Deutschland erlassen.
- Wenn die Gesellschaft Immobilien in der Türkei besitzt, muss eine Anerkennungs- und Vollstreckungsklage bei türkischen Gerichten eingereicht werden.
- Nach Erteilung der Anerkennungs- und Vollstreckungserlaubnis wird das Insolvenzverfahren in der Türkei eingeleitet.
Beispiel 3: Insolvenz einer deutschen Aktiengesellschaft und das Insolvenzverfahren in der Türkei
- Eine in Deutschland insolvente AG besitzt Bankkonten und Immobilien in der Türkei.
- Gläubiger erhalten durch ein Gerichtsurteil Zugang zu diesen Vermögenswerten.
Fazit
- Insolvenzentscheidungen für natürliche Personen aus Deutschland sind in der Türkei nicht gültig und werden nicht anerkannt.
- Insolvenzentscheidungen für GmbHs und Aktiengesellschaften aus Deutschland können in der Türkei anerkannt werden, erfordern jedoch Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren.
- Für die Anerkennung internationaler Insolvenzentscheidungen sind in beiden Ländern separate rechtliche Verfahren notwendig.
- Die Rechte an türkischen Vermögenswerten insolventer deutscher Unternehmen können erst nach Anerkennung und Vollstreckung genutzt werden.
Internationale Anwendung und Beispiele zum Betreuungssystem (Vormundschaft)
Beispiel 1: Anerkennung einer in Deutschland ergangenen Betreuung in der Türkei
- Für eine in Deutschland ergangene Betreuung muss in der Türkei eine Anerkennungsklage eingereicht werden.
- Das Gericht prüft, ob die Entscheidung mit der türkischen öffentlichen Ordnung vereinbar ist, und erteilt gegebenenfalls die Anerkennung.
Beispiel 2: Gültigkeit einer in der Türkei ergangenen Betreuung in Deutschland
- Eine in der Türkei ergangene Betreuung muss in Deutschland anerkannt werden, damit sie dort gilt.
- Dabei prüft das deutsche Gericht, ob die Entscheidung mit der deutschen öffentlichen Ordnung vereinbar ist.
Was bedeutet die Betreuung aus Deutschland für die Türkei?
- Die „Betreuung“ ist die deutsche Form der rechtlichen Vertretung für eingeschränkte Personen, vergleichbar mit der „Vormundschaft“ im türkischen Recht.
- Aufgrund der unterschiedlichen Rechtssysteme ist eine direkte Anerkennung nicht möglich; ein Anerkennungs- oder Vollstreckungsverfahren ist notwendig.
Arten der Betreuung in Deutschland
- Betreuung (gesetzliche Vertretung – Vormundschaft für Erwachsene)
- Vormundschaft (für Minderjährige)
- Pflegschaft (Beschränkte Vertretung, ähnlich einer Kuratel)
Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren in der Türkei
- Voraussetzung ist die Eröffnung eines Anerkennungs- oder Vollstreckungsverfahrens nach türkischem Zivilgesetzbuch und dem Gesetz Nr. 5718 über internationales Privatrecht.
- Erforderliche Dokumente: Original der deutschen Entscheidung mit beglaubigter Übersetzung, Apostille, Identitätsnachweise, Nachweis der Rechtskraft.
- Zuständiges Gericht: Zivilgerichte (Asliye Hukuk Mahkemeleri).
Wichtigkeit des Verfahrens
- Ohne Anerkennung können keine Erbschaftsangelegenheiten geregelt, keine Immobilienverkäufe durchgeführt und keine Bankgeschäfte getätigt werden.
- Besonders wichtig für Personen mit Vermögen oder Erbschaften in der Türkei.