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Ümit ÖZ Anwalt 

 

Fachanwalt Rechtsanwalt Ümit ÖZ

für Türkisches Straafrecht

Straftat des Drogenhandels

Verteidigung bei Drogenhandelsverfahren: Hinweise für Anwälte unter Berücksichtigung von Yargıtay-Entscheidungen

 

Verteidigungs- und Rechtshinweise zu Betäubungsmittelstraftaten nach türkischem Recht

Bei Betäubungsmittelstraftaten gibt es erhebliche Unterschiede zwischen dem Handel mit Betäubungsmitteln und dem Besitz von Betäubungsmitteln zum Eigengebrauch, sowohl hinsichtlich der verhängten Strafen als auch der sich daraus ergebenden Rechtsfolgen. Daher werde ich im Folgenden einige Beispiele für notwendige Verteidigungsstrategien und wichtige Details anhand von Urteilen des Obersten Gerichtshofs (Yargıtay) und der Berufungsgerichte (İstinaf Mahkemesi) aufzeigen. Verteidigungen im Bereich des Betäubungsmittelhandels sind sehr technisch und erfordern spezialisierte Erfahrung. Die unten genannten Urteile enthalten tausende von Nuancen, auf die geachtet werden muss.

 

1. Die bloße Vielzahl an Betäubungsmitteln begründet nicht automatisch einen Handel

Ein häufiges Problem in der Praxis bei Betäubungsmittelhandel ist die Frage der Absicht, wenn die Anzahl der verschiedenen Substanzen hoch, die Menge jedoch gering ist. Der Oberste Gerichtshof (Yargıtay Ceza Genel Kurulu) hält es für vertretbar, dass höchstens ein oder zwei Substanzen mit ähnlicher Wirkung zum Eigengebrauch aufbewahrt werden dürfen.

Viele Erstinstanzgerichte entscheiden dennoch bei drei oder mehr Substanzen, dass die Vielzahl auf Handelsabsicht hinweist. Diese Sichtweise entspricht jedoch nicht der Realität, da ein regelmäßiger Konsument vier oder fünf Substanzen gleichzeitig verwenden kann. Der Oberste Gerichtshof hat in einem aktuellen Urteil betont, dass auch bei hoher Substanzvielfalt, sofern die Menge dem Eigengebrauch entspricht, keine Handelsabsicht vorliegt.

Yargıtay 10. Ceza Dairesi, 12.03.2025, 2019/4399 E., 2025/2757 K.:
Bei einem Fall, in dem in einer Tasche vor einem Café 7,1 g Cannabis, 2 g Bonzai und 6 Pillen mit Amphetamin/Metamphetamin gefunden wurden, stellte das Gericht fest, dass keine Hinweise auf Handelsabsicht vorlagen und die Substanzen im Rahmen des Eigengebrauchs lagen. Die Verurteilung wegen Handel wurde aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.

2. Mitgeführte Substanzen nur zum Eigengebrauch

Die Entscheidung aus Punkt 1 wird nochmals bestätigt: die Vielzahl der Substanzen allein begründet keinen Handel. Die persönliche Nutzungsmenge ist entscheidend.

3. Unterstützungshandlungen beim Handel: TCK 39 und 37/1

Handlungen, die als Beihilfe anerkannt werden, umfassen u.a.:

  • Vermittlung zwischen Käufer und Verkäufer
  • Bereitstellung eines Fahrzeugs oder Vorfahrzeugs
  • Zur Verfügungstellung von Waagen oder Verpackungsgeräten
  • Beobachtung während des Transports

Wichtigkeit: Bei Beihilfe greift TCK 39, die Strafe wird um die Hälfte reduziert und darf 8 Jahre nicht überschreiten. Außerdem wird TCK 188/5 nicht angewendet.,

4. Aussagen von Käufern als „informierte Personen“ sind rechtswidrig

Die Aussage eines Käufers unter der Bezeichnung „informierte Person“ ist verfassungswidrig, wenn er selbst in den Handel involviert ist. Solche Aussagen dürfen nicht als Beweismittel verwendet werden. (Yargıtay 10. CD, 13.03.2023, 2021/7640 E., 2023/2123 K.)

5. Reine Substanzmenge für Eigengebrauch

Bei der Bestimmung der Eigengebrauchsmenge muss der Reinheitsgrad berücksichtigt werden. Beispiel: 52 g Kokain bei 22 g Reinheit → Eigengebrauch, kein Handel. (Adana BAM 5. Ceza Dairesi, 05.03.2020)

6. Keine Zeugenaussage → keine Zuordnung

Wenn die Polizei nicht beobachtet hat, dass der Angeklagte Drogen weggeworfen hat, dürfen Drogen in der Nähe nicht automatisch ihm zugerechnet werden. (Yargıtay 10. CD, 17.01.2023, 2021/3512 E., 2023/297 K.)

7. Nicht jede Waage ist eine Präzisionswaage

Die bloße Existenz einer Waage, die als „Präzisionswaage“ protokolliert wurde, begründet nicht automatisch eine Verurteilung. (Yargıtay 20. CD, 12.09.2018, 2018/2230 E., 2018/3443 K.)

8. Telefonuntersuchung ohne richterliche Anordnung ist rechtswidrig

Rückgriff auf Telefondaten ohne CMK 134-Beschluss ist rechtswidrig und kann nicht als Beweis dienen. (Yargıtay 10. CD, 07.05.2025, 2025/1446 E., 2025/5295 K.)

9. Freiwillige Übergabe ohne Durchsuchungsbeschluss = strafmildernd

Eine freiwillige Übergabe von Drogen ohne Durchsuchungsbeschluss gilt als effektives Reueverhalten (Yargıtay Ceza Genel Kurulu, 20.12.2018, 2016/1014 E., 2018/664 K.)

11. Nur nachrichtendienstliche Informationen und Präzisionswaage reichen nicht aus
Nur nachrichtendienstliche Informationen und eine im Wohnsitz gefundene Präzisionswaage reichen nicht aus, um eine Verurteilung wegen Drogenhandels zu begründen. (Oberster Gerichtshof, 8. Strafsenat, 19.03.2025, 2024/7227 E., 2025/2274 K.)

12. Eine nicht funktionierende Waage ist keine Waage
Die Funktionsfähigkeit einer Präzisionswaage muss geprüft werden, ebenso wie eine mögliche Kontamination mit Drogen. Ohne solche Prüfung ist eine Verurteilung nicht zulässig. (Oberster Gerichtshof, 20. Strafsenat, 03.06.2020, 2020/1669 E., 2020/2438 K.)

13. Unrechtmäßige Durchsuchung
Eine Verurteilung ist nicht zulässig, wenn die Durchsuchung ohne rechtmäßigen Durchsuchungsbeschluss erfolgte. Bei unrechtmäßig erlangten Beweisen muss der Angeklagte freigesprochen werden. (Oberster Gerichtshof, 10. Strafsenat, 2021/4326 E., 2022/9409 K.)

14. Der verdeckte Ermittler darf den Täter nicht zum Verbrechen anstiften
Wenn ein verdeckter Ermittler aktiv den Angeklagten zum Drogenverkauf anstiftet, sind die erlangten Beweise unzulässig, und eine Verurteilung ist nicht möglich. (Oberster Gerichtshof, 10. Strafsenat, 13.03.2023, 2021/15492 E., 2023/2074 K.)

15. Keine ausreichenden Beweise für den Absender bei Drogenversand per Kurier
Wenn beim Drogenversand per Kurier nur der Empfänger die Drogen entgegennimmt und es keine eindeutigen Beweise gegen den Absender gibt, ist ein Freispruch des Absenders erforderlich. (Oberster Gerichtshof, 10. Strafsenat, 2021/9611 K.)

16. Nachträglich ins Verfahren gelangte Tonbandaufnahmen
Wenn Tonbandaufnahmen erst nach der Verurteilung in die Akte gelangen, müssen diese im Gericht verlesen und gegebenenfalls mit Gutachten zur Stimmzuordnung geprüft werden, bevor eine Verurteilung auf deren Grundlage erfolgen kann. (Oberster Gerichtshof, 10. Strafsenat, 2021/10397 K.)

17. Angeklagter ohne Drogenfund
Wenn beim Angeklagten keine Drogen gefunden werden und die Aussagen anderer Angeklagter widersprüchlich sind oder Handydaten unklar sind, ist eine Verurteilung nicht zulässig; Freispruch ist erforderlich. (Oberster Gerichtshof, 10. Strafsenat, 2022/4522 K.)

18. Freiwillige Übergabe von Drogen ohne Durchsuchungsbeschluss
Wenn ein Verdächtiger Drogen freiwillig herausgibt, während kein Durchsuchungsbeschluss vorliegt, gilt dies als aktive Reue und kann strafmildernd berücksichtigt werden. (Oberster Gerichtshof, 20. Strafsenat, 2018/2251 E., 2018/3445 K.)

19. Nennung der Wohnadresse bei der freiwilligen Übergabe
Wenn der Angeklagte freiwillig seine Adresse nennt und dadurch eine Durchsuchung ermöglicht, die weitere Drogenfunde ermöglicht, ist dies ebenfalls als aktive Reue zu werten.

20. Handel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten (z. B. Lyrica, Gerica)
Der Handel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten, die eine drogenähnliche Wirkung haben, fällt ebenfalls unter TCK 188. Absatz 1, jedoch kann die Strafe auf die Hälfte reduziert werden. (Istanbul BAM, 5. Strafsenat, 11.03.2020, 2019/2389 E., 2020/617 K.; Yargıtay 8. Strafsenat, 2024/8458 E., 2024/5393 K.)

21. Ohne Durchsuchungsbeschluss keine Fahrzeugdurchsuchung – unrechtmäßig, Freispruch erforderlich
Die Sicherstellung von Drogen in einem verschlossenen Beutel im Fahrzeug, der von außen nicht sichtbar ist, auf Grundlage einer präventiven Durchsuchung, ist unrechtmäßig. (Oberster Gerichtshof, 10. Strafsenat, 2021/108 E., 2022/10856 K.)

22. Selbst bei Festnahme dürfen Telefone, Computer oder andere digitale Geräte ohne CMK §134-Beschluss nicht durchsucht werden
In Ermittlungen zu Drogenhandelsdelikten werden häufig die Telefone der zunächst festgenommenen Verdächtigen gelesen, um andere Verdächtige zu erreichen. Ohne einen nach CMK §134/1 erlassenen Beschluss ist jede Durchsuchung solcher Geräte unrechtmäßig, auch bei Festnahme.

Oberster Gerichtshof, 10. Strafsenat, 08.06.2022, 2020/18813 E., 2022/7392 K. stellte drei Kernpunkte fest:
a) Die Polizei darf ohne Mitteilung an die Staatsanwaltschaft das Telefon eines Verdächtigen nicht öffnen oder die Informationen nutzen, um andere Verdächtige zu identifizieren.
b) Selbst mit Zustimmung des Verdächtigen dürfen Telefondaten nicht aufgenommen werden.
c) Jede Handlung ohne CMK §134/1-Beschluss macht die Beweise unrechtmäßig und verletzt das Recht auf Achtung des Privat- und Kommunikationslebens nach AİHS Art. 8/1.

23. Drogen, die ohne Durchsuchungsbeschluss sichergestellt wurden, sind unrechtmäßig – Freispruch erforderlich
Wenn die Polizei eine Person in einem Taxi ohne Durchsuchungsbeschluss durchsucht und Drogen findet, ist dies unrechtmäßig, und der Angeklagte ist freizusprechen. (Oberster Gerichtshof, 8. Strafsenat, 26.03.2024, 2024/2242 E., 2024/2730 K.; 10. Strafsenat, 2020/21923 E., 2023/5191 K.)
Bei freiwilliger Übergabe von Drogen aus der Unterwäsche des Angeklagten ist die Anwendung der Regelung zur aktiven Reue erforderlich.

24. Unter Druck abgegebene „freiwillige“ Übergabe ohne Durchsuchungsbeschluss – Freispruch erforderlich
Wenn der Angeklagte unter Druck Drogen ohne Durchsuchungsbeschluss an Beamte übergibt, ist dies keine echte freiwillige Übergabe, und die Beweise dürfen nicht für eine Verurteilung herangezogen werden. (Oberster Gerichtshof, 10. Strafsenat, 2024/677 E., 2024/792 K.)

25. Unter Druck abgegebene „freiwillige“ Übergabe ist unrechtmäßig – ohne andere Beweise ist Freispruch erforderlich
Wenn der Verdächtige unter Druck Drogen abgibt, ist dies nicht freiwillig, und ohne weitere Beweise darf keine Verurteilung erfolgen. (Oberster Gerichtshof, 10. Strafsenat, 21.06.2023, 2022/3830 E., 2023/5837 K.)

26. Nur die Sicherstellung einer Präzisionswaage reicht nicht für eine Verurteilung aus
Die Sicherstellung einer Drogen-kontaminierten Präzisionswaage allein rechtfertigt keine Verurteilung wegen Drogenhandels. Unterschiedliche Drogenarten und der Nachweis, dass die Waage für Eigenkonsum verwendet wurde, können zur Freisprechung führen. (Oberster Gerichtshof, 8. Strafsenat, 05.03.2025, 2024/5215 E., 2025/1759 K.)

27. Unter Druck abgegebene „freiwillige“ Übergabe ohne Durchsuchungsbeschluss – Freispruch erforderlich
Wenn der Angeklagte unter Druck Drogen abgibt, ohne dass ein Durchsuchungsbeschluss vorliegt, gilt dies nicht als echte freiwillige Übergabe, und ohne andere Beweise ist ein Freispruch erforderlich. (Oberster Gerichtshof, 10. Strafsenat, 21.06.2023, 2022/3830 E., 2023/5837 K.)

28. Versteckte Drogen allein zeigen nicht automatisch Drogenhandel
Wenn bei einer Hausdurchsuchung Drogen versteckt gefunden werden, aber der Nachweis fehlt, dass diese zum Verkauf bestimmt waren, kann nicht automatisch eine Verurteilung wegen Drogenhandels erfolgen; der Besitz zum Eigenverbrauch ist anzunehmen. (Oberster Gerichtshof, 10. Strafsenat, 2022/2150 E., 2024/17220 K.)

 

 

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