Vergleichs zwischen türkischen, englischen und deutschen Anwälten
Vergleich der türkischen, englischen und deutschen Anwälte
Die Unterschiede zwischen türkischen, englischen und deutschen Anwälten ergeben sich aus den jeweiligen Rechtssystemen, Ausbildungsprozessen und Zulassungsvoraussetzungen. In diesen drei Ländern sind die Anwaltspraktiken und -prozesse durch unterschiedliche Rechtstraditionen und Vorschriften geprägt. Hier sind die Hauptunterschiede zwischen den Anwälten in diesen Ländern:
1. Unterschiede im Rechtssystem
- Türkei: Das türkische Rechtssystem basiert auf dem kontinentalen Recht (Zivilrecht). Gesetze sind in schriftlicher Form festgelegt, und Gerichte fällen ihre Entscheidungen auf Grundlage der Auslegung dieser Gesetze.
- England: Das englische Recht basiert auf dem Common Law (Gewohnheitsrecht). In diesem System spielen Präzedenzfälle (frühere Gerichtsentscheidungen) eine wichtige Rolle. Richter berücksichtigen frühere Entscheidungen bei der Urteilsfindung, was für die Entwicklung des Rechts von großer Bedeutung ist.
- Deutschland: Das deutsche Rechtssystem basiert ebenfalls auf dem kontinentalen Recht (Zivilrecht). Ähnlich wie in der Türkei basiert es auf kodifizierten Gesetzen, die von den Gerichten angewendet werden.
2. Ausbildung und Berufszugang
- Türkei: Türkische Anwälte müssen nach dem Abschluss eines vierjährigen Jurastudiums ein obligatorisches Anwaltspraktikum von einem Jahr absolvieren. Die Hälfte des Praktikums wird am Gericht und die andere Hälfte in einer Anwaltskanzlei absolviert. Nach Abschluss des Praktikums können sie sich bei der Anwaltskammer registrieren lassen und als Anwalt arbeiten.
- England: In England ist der Anwaltsberuf in zwei Bereiche unterteilt: Solicitor und Barrister.
- Um Solicitor zu werden, muss man nach dem Jurastudium den Legal Practice Course (LPC) absolvieren und ein zweijähriges Training Contract abschließen.
- Wer Barrister werden möchte, muss den Bar Professional Training Course (BPTC) absolvieren und anschließend ein Praktikum als pupil barrister machen. Barristers sind vor allem für die Vertretung von Mandanten vor Gericht zuständig.
- Deutschland: Deutsche Anwälte durchlaufen ein zweistufiges Prüfungssystem:
- Die erste Stufe ist das erste Staatsexamen, das am Ende des Universitätsstudiums abgelegt wird.
- Die zweite Stufe ist das Referendariat, ein juristisches Praktikum, bei dem die Absolventen in Gerichten, Staatsanwaltschaften und Anwaltskanzleien arbeiten. Nach dem Referendariat folgt das zweite Staatsexamen, das zur Zulassung als Anwalt führt.
3. Tätigkeitsfelder
- Türkei: Türkische Anwälte vertreten ihre Mandanten sowohl vor Gericht als auch in außergerichtlichen Angelegenheiten. Der Anwaltsberuf umfasst ein breites Spektrum, einschließlich Prozessführung, Beratung und Vertragsgestaltung. Es gibt keine Verpflichtung zur Spezialisierung, sodass Anwälte in allen Arten von Fällen tätig sein können.
- England: In England sind die Rollen von Solicitor und Barrister unterschiedlich.
- Solicitors betreuen vor allem die Beziehung zu den Mandanten, erstellen Dokumente und konzentrieren sich auf außergerichtliche Lösungen.
- Barristers hingegen sind auf die Vertretung vor Gericht spezialisiert und übernehmen die Prozessführung.
- Deutschland: Deutsche Anwälte arbeiten hauptsächlich in der Rechtsberatung und der Vertretung vor Gericht. Der Anwaltsberuf in Deutschland fördert Spezialisierung, und viele Anwälte spezialisieren sich auf bestimmte Bereiche (z. B. Strafrecht, Handelsrecht). Darüber hinaus können deutsche Anwälte auch als Notare tätig sein.
4. Anwaltskammern und Berufsorganisationen
- Türkei: In der Türkei müssen Anwälte Mitglied einer Anwaltskammer sein. Diese Kammern regulieren die berufliche Tätigkeit und überwachen die Einhaltung der ethischen Regeln.
- England: In England gibt es zwei Hauptberufsorganisationen: Law Society (für Solicitors) und Bar Council (für Barristers). Diese Organisationen spielen eine wichtige Rolle bei der Festlegung beruflicher Standards und der Ausbildung.
- Deutschland: In Deutschland müssen Anwälte ebenfalls Mitglied der regionalen Anwaltskammern sein. Diese Kammern sind für die berufliche Aufsicht und die Organisation der Weiterbildung verantwortlich.
5. Vergütung und Einkommen
- Türkei: In der Türkei erhalten Anwälte in der Regel eine feste Gebühr oder werden pro Fall bezahlt. Die Honorare variieren je nach Schwierigkeitsgrad des Falles und der Erfahrung des Anwalts.
- England: Englische Anwälte, insbesondere Barristers, werden oft nach Stundensätzen oder pro Fall vergütet. In Städten wie London können Anwälte sehr hohe Einkommen erzielen.
- Deutschland: In Deutschland richtet sich die Vergütung der Anwälte meist nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Gebühren basieren auf dem Streitwert und dem Umfang des Falles.
Fazit:
- Türkische Anwälte arbeiten in einem kontinentaleuropäischen Rechtssystem mit breitem Aufgabenspektrum, während englische Anwälte in spezialisierten Rollen als Barristers und Solicitors tätig sind. Deutsche Anwälte arbeiten ebenfalls im kontinentaleuropäischen System und neigen zur Spezialisierung in bestimmten Rechtsbereichen.
- Die Ausbildungs- und Zulassungsprozesse unterscheiden sich in jedem Land, was sich auf die Art und Weise auswirkt, wie Anwälte ihren Beruf ausüben.