Erbschaftsrecht Leitfaden
Einführung: Grundbegriffe des Erbrechts
Das Erbrecht regelt, wer nach dem Tod einer Person das gesamte Vermögen (Nachlass) erhält, in welchen Anteilen und auf welchem Wege. In diesem Text finden Sie ausführliche Informationen, die insbesondere türkischen Staatsbürgern im Ausland, z.B. in Deutschland, Lösungen zu erbrechtlichen Fragen in der Türkei bieten.
1.1 Gesetzliche Erben
Die gesetzlichen Erben werden nach dem Türkischen Zivilgesetzbuch in vier Hauptgruppen eingeteilt:
1.2 Erbschein
Der Erbschein ist das offizielle Dokument, das die Erben und deren Erbanteile bestätigt. Er kann beim Familiengericht oder Notar beantragt werden.
2.1 Was ist der Nachlass?
Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen und die Verbindlichkeiten des Verstorbenen.
2.2 Nachlassfeststellungsklage
Mit dieser Klage wird das gesamte Vermögen des Erblassers rechtskräftig festgestellt. Für in Deutschland lebende Erben ist diese Klage besonders wichtig, da die Feststellung des Nachlasses oft schwierig ist.
3.1 Gesamthandseigentum
Die Erben sind automatisch Gesamthandseigentümer des Nachlasses. Das bedeutet, dass das Erbe gemeinsam genutzt wird, bis es aufgeteilt oder verkauft wird.
3.2 Bei Streit: Klage auf Aufhebung der Gemeinschaft (İzale-i Şuyu Klage)
Bei Uneinigkeit über die Teilung des Nachlasses kann eine Klage auf Aufhebung der Gemeinschaft eingereicht werden. Die Immobilie wird verkauft und der Erlös unter den Erben verteilt. Zuständig ist das Familiengericht.
Manche Erben können Nachlassgegenstände ohne Zustimmung anderer nutzen. In diesem Fall kann eine Klage eingereicht werden, um diese Nutzung zu stoppen und gegebenenfalls Schadenersatz (Miete) zu fordern.
5.1 Anrechnung
Hat der Erblasser zu Lebzeiten einem Erben Vermögen übertragen, wird dieser Betrag vom Erbteil abgezogen. Die Rechte der anderen Erben dürfen dadurch nicht beeinträchtigt werden.
5.2 Pflichtteil
Das Gesetz sichert bestimmten Erben einen Mindestanteil am Erbe zu. Dieser Pflichtteil darf nicht ignoriert werden. Pflichtteilsberechtigte sind:
Das Testament ist eines der wichtigsten Instrumente zur Willensbekundung des Erblassers:
Für im Ausland lebende Erben bergen Erbschaftsangelegenheiten in der Türkei Risiken bezüglich Zeit, Kosten und Rechtsverlust. Ein Anwalt kann unterstützen bei:
Einführung: Gemeinschaftliches Eigentum und rechtliche Probleme
Im türkischen Recht ist die İzale-i Şuyu Klage die wichtigste Lösung bei gemeinschaftlichem Eigentum an unbeweglichen oder beweglichen Sachen, das nicht weitergeführt werden kann. Besonders bei Erbschaften wird diese Klage oft zwischen Geschwistern oder Verwandten genutzt. Hier erfahren Sie alles über die Art der Klage, Verfahren, Gerichtsentscheidungen und Ergebnisse.
İzale-i Şuyu stammt aus dem Arabischen und bedeutet „Aufhebung der Gemeinschaft“. Rechtlich handelt es sich um eine Klage zur Beendigung des gemeinsamen Eigentums. Sie ist im Türkischen Zivilgesetzbuch in den §§ 698 ff. geregelt.
İzale-i Şuyu Klagen werden hauptsächlich bei zwei Gemeinschaftsarten erhoben:
Kann das Eigentum nicht tatsächlich geteilt werden, entscheidet das Gericht den Verkauf der Sache. Der Erlös wird entsprechend der Anteile verteilt.
Benötigte Unterlagen:
Zuständiges Gericht:
Wenn die Sache (z.B. ein Grundstück) technisch teilbar ist, erfolgt eine physische Aufteilung. Oft ist dies aufgrund von Bebauung, Flächennutzungsplan oder Wertverlust nicht möglich.
Hierbei wird die Immobilie oder bewegliche Sache per Zwangsversteigerung verkauft. Der Erlös wird unter den Eigentümern entsprechend ihrer Anteile verteilt. Dies ist das häufigste Verfahren bei Uneinigkeit.
Diese Probleme lassen sich mit professioneller anwaltlicher Unterstützung lösen.
İzale-i Şuyu Klagen erfordern juristisches und technisches Know-how. Koordination mit Grundbuchämtern, Vollstreckungsämtern und Gerichten ist notwendig, insbesondere bei:
Die İzale-i Şuyu Klage ist ein kraftvolles Mittel, um langwierige Gemeinschaften rechtskonform und fair zu beenden. Sie löst Streitigkeiten über Erbimmobilien und sichert wirtschaftliche Vorteile für die Miteigentümer. Besonders für diejenigen, die bei Erbimmobilien wie Häusern oder Grundstücken schnelle Lösungen wünschen, ist dies der richtige Weg.