+49 152 02819858

+90 542 350 66 01

umt.oz @ hotmail. com

Rechtsanwalt 

Ümit ÖZ Anwalt 

Türkischer Straafanwalt

 

„Gegen Sie liegt ein Haftbefehl vor?“ (Haftbefehl bestehen?)

 

 

 

1. „Gegen Sie liegt ein Haftbefehl vor?“ (Haftbefehl bestehen?)

Eine Person kann in der Türkei wegen einer Straftat ein Haftbefehl erhalten haben. In diesem Fall:

  • Der Haftbefehl kann innerhalb der Türkei oder an die zuständigen Justizbehörden des Landes, in dem ein Auslieferungsverfahren läuft, weitergeleitet werden.
  • Wenn Sie sich in Deutschland befinden, kann im Rahmen der gerichtlichen Zusammenarbeit zwischen der Türkei und Deutschland der Mechanismus des Europäischen Haftbefehls (European Arrest Warrant) aktiviert werden.
  • Die Existenz eines Haftbefehls kann über UYAP (sofern keine Vertraulichkeitsanordnung für die Strafakte besteht) bei den Gerichten oder Staatsanwaltschaften erfragt werden.
  • Es ist wichtig, gemeinsam mit Ihrem Anwalt zu prüfen, ob der Haftbefehl ordnungsgemäß erlassen wurde und ggf. Anträge auf Aufhebung oder Aussetzung des Haftbefehls zu stellen.

2. GBT-Abfrage (Gebühren-/Personenauskunft, GBT Abfrage)

Die GBT-Abfrage (Genel Bilgi Toplama / Allgemeine Informationssammlung) ist eine systematische Kontrolle von persönlichen Daten wie Identität, Vorstrafen oder Adresse durch Polizei oder Gendarmerie in der Türkei. Im Rahmen dessen:

  • Kann bei einer GBT-Abfrage die Information erscheinen, dass ein Haftbefehl gegen Sie vorliegt.
  • Ihr Anwalt kann diese Einträge prüfen und die Abfragehistorie einsehen.
  • Liegt ein Haftbefehl vor, sollte die Akte bei der erlassenden Justizbehörde geprüft und eine Verteidigung gegen die gegen Sie erhobenen Vorwürfe vorbereitet werden.

3. Drogenhandel (Drogenhandel / Betäubungsmittelhandel)

Straftaten im Bereich des Drogenhandels gehören zu den schwerwiegenden Straftaten nach dem türkischen Strafgesetzbuch. Für Personen, die wegen Drogenhandels angeklagt sind, ist die Verteidigungsstrategie entscheidend.

  • Die öffentliche Klage gegen den Beschuldigten wird vor den Schweren Strafkammern (Ağır Ceza Mahkemesi) erhoben.
  • In den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft werden häufig umfangreiche Beweiserhebungen, Telefonüberwachung, technische Überwachung und Einsatz von verdeckten Zeugen durchgeführt.
  • Die Rolle des Angeklagten (Händler, Organisator, Helfer, Kurier usw.) wirkt sich direkt auf die Höhe der Strafe aus.
  • Bei einem Verdacht auf Verbindungen zu einer Organisation kann die Tat als organisierte Kriminalität (organisierte Straftaten / bandenmäßige Straftaten) eingestuft werden.
  • In der Verteidigung sind u. a. die Rechtsmäßigkeit der Beweise, unangemessene Überwachungsmaßnahmen, Durchsuchungen und Beschlagnahmungen sowie die Zuverlässigkeit von Zeugen wichtige Argumente.

4. Türkische Konsulate in Berlin / Frankfurt

Wenn gegen Sie ein Ermittlungs- oder Strafverfahren läuft, können Sie trotz eines Haftbefehls über die Notariatsabteilungen der türkischen Konsulate Ihrem Anwalt eine Vollmacht für das Verfahren (Dava Vekâletnamesi) ausstellen lassen.

  • Unabhängig davon, ob Sie in einem Amtsgerichtsstrafverfahren (Asliye Ceza) oder in einem Schweren Strafverfahren (Ağır Ceza Mahkemesi) angeklagt sind, wird der Haftbefehl nicht in den Konsulaten vollstreckt.

5. Anwaltliche Vollmacht (Vollmacht / Anwaltsvollmacht)

Wenn Sie im Ausland leben, muss eine Vollmacht (Vollmacht / Anwaltsvollmacht) erstellt werden, damit Ihr Anwalt Sie in der Türkei vertreten kann:

  • Die Vollmacht kann bei der Notariatsabteilung des nächstgelegenen türkischen Konsulats ausgestellt werden.
  • Ein Wohnsitz in Berlin hindert Sie nicht daran, die Vollmacht bei der Notariatsabteilung des Konsulats in Hamburg ausstellen zu lassen.
  • Der Umfang der Vollmacht muss klar definiert sein: Es sollte sich um eine allgemeine Prozessvollmacht handeln.
  • Mit der Vollmacht kann Ihr Anwalt Zugriff auf UYAP-Daten, Akteinsicht, Korrespondenz, Teilnahme an Anhörungen, Einreichung von Verteidigungen, Berufung / Revision und andere Verfahren in Ihrem Namen durchführen.
  • Ohne Vollmacht sind einige Schritte (z. B. Abfrage des Strafregisters, Teilnahme an Anhörungen) nur eingeschränkt möglich.
  • Muster einer allgemeinen Anwaltsvollmacht sind in den Notariatsabteilungen der türkischen Konsulate in Deutschland verfügbar.
  • Mit Ihrem Personalausweis mit T.C.-Nummer, der blauen Karte oder Ihrem Reisepass können Sie in Berlin, Hamburg, Frankfurt usw. einen Termin in der Notariatsabteilung des türkischen Konsulats vereinbaren und die Vollmacht ausstellen lassen.