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Anerkennung und Vollstreckung von Scheidungsurteilen

 

Anerkennung und Vollstreckung von Scheidungsurteilen

**Anerkennung und Vollstreckung von Scheidungsurteilen –

Ein rechtlicher Leitfaden für in Deutschland lebende türkische Staatsbürger**

Rechtsanwalt Ümit Öz – Berlin

Eines der häufigsten rechtlichen Probleme, mit denen in Europa lebende türkische Staatsbürger konfrontiert sind, ist das Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Scheidungsurteile in der Türkei.
Dieser Prozess ist keine bloße Formalität – er ist eine notwendige Voraussetzung, um Rechte wie Erbansprüche, Sorgerecht, Namensänderung oder Vermögensaufteilung geltend machen zu können.

In diesem Artikel erkläre ich in klarer Sprache, was unter der Anerkennung und Vollstreckung von Scheidungsurteilen zu verstehen ist, weise auf häufige Fehler hin und gebe praktische Informationen, insbesondere für in Deutschland lebende türkische Bürger.


1. Was bedeutet Anerkennung eines Scheidungsurteils?

„Anerkennung“ bedeutet, dass ein von einem ausländischen Gericht erlassenes Scheidungsurteil im türkischen Rechtssystem rechtskräftig anerkannt wird.
Das heißt: Wenn ein deutsches Gericht eine Scheidung ausspricht, muss dieses Urteil auch in der Türkei durch ein türkisches Gericht anerkannt werden.
Andernfalls gilt die Person in der Türkei weiterhin als verheiratet.


2. Was ist Vollstreckung (Tenfiz)?

„Tenfiz“ bedeutet, dass ein ausländisches Gerichtsurteil in der Türkei vollstreckbar wird.
Bei Scheidungsurteilen reicht in der Regel die Anerkennung aus, doch wenn das Urteil auch über Unterhalt, Sorgerecht oder Schadensersatz entscheidet, ist zusätzlich eine Vollstreckungserklärung (Tenfiz) erforderlich.


3. Wie wird ein Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren eingeleitet?

Das Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckung von Scheidungsurteilen wird vor türkischen Familiengerichten eingeleitet.
Es kann von einem oder beiden Ehepartnern beantragt werden.
Auch wenn nur ein Ehepartner den Antrag stellt, ist die Beteiligung beider Parteien erforderlich, um eine Entscheidung treffen zu können.

Erforderliche Unterlagen:

  • Original oder beglaubigte Kopie des ausländischen Gerichtsurteils

  • Nachweis der Rechtskraft des Urteils

  • Apostille gemäß Haager Übereinkommen

  • Beglaubigte türkische Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer

  • Identitätsnachweise der Parteien

Wenn einer der Ehepartner nicht in der Türkei lebt, kann das Verfahren über einen bevollmächtigten Anwalt geführt werden.


4. Wie lange dauert das Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckung?

Wenn beide Parteien gemeinsam den Antrag stellen, dauert das Verfahren in der Regel 1–2 Monate.
Bei einseitigen Anträgen kann sich der Prozess aufgrund der Zustellung im Ausland bis zu einem Jahr verlängern.
Eine einvernehmliche Vorgehensweise führt daher meist zur schnellsten Lösung.


5. Warum ist professionelle rechtliche Unterstützung wichtig?

Das Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckung ist technisch und von Land zu Land unterschiedlich.
Fehlende Unterlagen, falsche Übersetzungen oder fehlerhafte Vollmachten führen häufig zur Ablehnung des Antrags.
Die Unterstützung durch einen spezialisierten Anwalt gewährleistet einen reibungslosen, zügigen und korrekten Ablauf.


6. Häufige Fehler im Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren

  • Kein Nachweis der Rechtskraft des Urteils

  • Apostille im falschen Land beantragt

  • Fehlerhafte oder unbeglaubigte Übersetzung

  • Antrag bei einem unzuständigen Gericht

  • Unvollständige oder veraltete Adressangaben

Diese Fehler können zu erheblichen Verzögerungen oder gar zur Ablehnung des Antrags führen.


7. Kann das Verfahren ohne Reise in die Türkei durchgeführt werden?

Ja, das ist möglich.
In Deutschland lebende türkische Staatsbürger können beispielsweise über das Notariat der türkischen Botschaft oder des Konsulats in Berlin eine Vollmacht (Vekaletname) ausstellen.
Damit kann Ihr Anwalt das gesamte Verfahren – von der Antragstellung bis zur Eintragung des Urteils beim türkischen Standesamt – erledigen.


Fazit

Damit eine im Ausland erfolgte Scheidung auch in der Türkei rechtskräftig ist, muss ein Anerkennungs- und gegebenenfalls Vollstreckungsverfahren durchgeführt werden.
Eine professionelle, fehlerfreie Abwicklung ist entscheidend, um Zeit, Kosten und rechtliche Komplikationen zu vermeiden.