+49 152 02819858

+90 542 350 66 01

umt.oz @ hotmail. com

Avukat Ümit ÖZ

Rechtsanwalt für Türkisches Straafrecht 

   Haben Sie einen Haftbefehl?

 

1. „Haben Sie einen Haftbefehl?“ (Haftbefehl bestehen?)

Eine Person kann in der Türkei wegen eines begangenen Verbrechens mit einem Haftbefehl belegt worden sein. In diesem Fall:

  • Der Haftbefehl kann den Justizbehörden in der Türkei oder in dem Land, in dem ein Auslieferungsverfahren durchgeführt wird, übermittelt werden.
  • Wenn Sie sich in Deutschland befinden, kann im Rahmen der justiziellen Zusammenarbeit zwischen der Türkei und Deutschland der Mechanismus des Europäischen Haftbefehls (European Arrest Warrant) zur Anwendung kommen.
  • Das Vorliegen eines Haftbefehls kann über UYAP (sofern ein Strafverfahren eröffnet wurde und keine Aktengeheimhaltung besteht) bei Gerichten oder Staatsanwaltschaften abgefragt werden.
  • Zusammen mit Ihrem Anwalt sollte geprüft werden, ob der Haftbefehl ordnungsgemäß erlassen wurde; es ist wichtig, Anträge auf Aufhebung oder Aussetzung des Haftbefehls zu stellen.

2. GBT-Abfrage (Gebühren-/Personenauskunft, GBT Abfrage)

Die GBT-Abfrage ist eine systematische Kontrolle von Personendaten (z. B. Identität, Vorstrafen, Adresse) durch Polizei oder Gendarmerie in der Türkei. In diesem Zusammenhang:

  • Bei einer GBT-Abfrage kann die Information „gegen Sie liegt ein Haftbefehl vor“ angezeigt werden.
  • Ihr Anwalt kann diese Einträge prüfen und die Abfragehistorie kontrollieren.
  • Wenn ein Haftbefehl gegen Sie besteht, sollte die Akte bei der ausstellenden Justizbehörde eingesehen und eine Verteidigung gegen die gegen Sie erhobenen Anschuldigungen vorbereitet werden.

3. Drogenhandel (Drogenhandel / Betäubungsmittelhandel)

Drogenhandel ist in der Türkei ein schwerwiegendes Straftatdelikt mit hohen Strafandrohungen. Für Beschuldigte sind Verteidigungsstrategien besonders wichtig.

  • Verfahren gegen Verdächtige werden vor den Schweren Strafkammern (Ağır Ceza Mahkemesi) geführt.
  • Die Staatsanwaltschaft sammelt im Ermittlungsverfahren häufig umfangreiche Beweise, einschließlich Telefonüberwachung, technische Überwachung und verdeckter Zeugen.
  • Die Rolle des Angeklagten (Verkäufer, Organisator, untergeordnete Person, Kurier usw.) beeinflusst direkt die Strafhöhe.
  • Bei Vorwürfen einer bandenmäßigen Organisation kann das Verfahren auch unter „organisierte Kriminalität / bandenmäßige Straftaten“ geführt werden.
  • In der Verteidigung sind u. a. die Rechtmäßigkeit der Beweise, mögliche rechtswidrige Überwachungsmaßnahmen, Rechtmäßigkeit von Durchsuchungen/ Beschlagnahmen und die Glaubwürdigkeit von Zeugen entscheidend.

4. Konsulate in Berlin / Frankfurt

Wenn ein Strafverfahren gegen Sie läuft oder ein Haftbefehl besteht, können Sie trotz des Haftbefehls beim türkischen Konsulat eine Vollmacht für Ihren Anwalt ausstellen lassen.

  • Ob Sie in einem einfachen Strafverfahren (Asliye Ceza) oder einem Schweren Strafverfahren (Ağır Ceza Mahkemesi) angeklagt sind, der Haftbefehl wird in den türkischen Konsulaten nicht vollstreckt.

5. Anwaltliche Vollmacht (Vollmacht / Anwaltsvollmacht)

Wenn Sie im Ausland leben, benötigt Ihr Anwalt eine Vollmacht, um Sie in einem Verfahren in der Türkei zu vertreten:

  • Die Vollmacht kann beim nächstgelegenen türkischen Konsulat im Notariat ausgestellt werden. Ein Wohnsitz in Berlin hindert Sie nicht daran, z. B. beim Hamburger Konsulat die Vollmacht ausstellen zu lassen.
  • Der Umfang der Vollmacht muss klar angegeben werden: eine allgemeine Prozessvollmacht ist erforderlich.
  • Mit der Vollmacht kann Ihr Anwalt auf UYAP zugreifen, die Akten einsehen, Schriftverkehr führen, an Gerichtsverhandlungen teilnehmen, Verteidigungen einreichen und Rechtsmittel (Berufung/Revision) in Ihrem Namen einlegen.
  • Ohne Vollmacht sind bestimmte Vorgänge (z. B. Akteneinsicht, Teilnahme an Verhandlungen) nur eingeschränkt möglich.
  • Muster für allgemeine Vollmachten sind in den Notariaten der türkischen Konsulate in Deutschland verfügbar.
  • Mit Ihrem türkischen Personalausweis, der blauen Karte oder Ihrem Reisepass sowie der T.C.-Identifikationsnummer können Sie bei den Konsulaten in Berlin, Hamburg oder Frankfurt einen Termin zur Ausstellung der Vollmacht vereinbaren.

 

Diğer makalelerimizi okumak için

 

 

 

+49 152 02819858

+90 542 350 66 01

 

umt.oz @ hotmail. com